Sachbearbeiter/-in (m/w/d) in E 11 zur Prüfung von Erhaltungsaufwänden bei Baudenkmälern in Voll- oder Teilzeit in München befristet für zwei Jahre Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Entscheidend sind für uns die Fragen „Was ist ein Denkmal?“ und „Wie gehen wir damit um?“. Die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Eigentümern, Planerinnen und Institutionen zur Denkmalpflege sind unsere Hauptaufgaben. Zu uns gehört außerdem die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern. Wer als Eigentümer/-in ein Denkmal instandsetzt, kann die Instandsetzungskosten unter gewissen Bedingungen steuerlich absetzen. Zu diesen Bedingungen gehören hauptsächlich die Erforderlichkeit der Instandsetzungsmaßnahmen für die möglichst denkmalverträgliche Instandsetzung/Sanierung, die vorherige Abstimmung mit dem BLfD und der ausreichende Beleg der Kosten. Dass diese Bedingungen erfüllt sind, muss dem Finanzamt für bayerische Denkmäler durch eine Bescheinigung des BLfD nachgewiesen werden. Für unser Team, das mit der Prüfung solcher Bescheinigungsanträge betraut ist, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige, teamfähige und dienstleistungsorientierte Unterstützung.